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Organisatorisches

Was biete ich an und was nicht?

Prüfen sie vor einer Terminanfrage, ob ihr Anliegen in mein Angebot passt oder nicht:

  • Ich arbeite nur mit unter 21-jährigen Personen unter Einbezug von Angehörigen zusammen. 
  • Derzeit arbeite ich nur mit gesetzlichen versicherten Personen zusammen.
  • Ein Behandlungsschwerpunkt liegt in der Bewältigung von Ängsten bei Jugendlichen.
  • Ab dem 18. Lebensjahr erwarte ich eine selbstständige telefonische Anmeldung. Das Sekretariat ist sehr freundlich und fragt nur nach den persönlichen Daten wie Name und Wohnort, nach der Versicherung und dem aktuellen Anlass der Anmeldung.
  • Stellungnahmen und Gutachten für Gerichte und Anwälte, vor allem in gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Eltern, sind nicht Teil des Leistungskataloges der Krankenkassen. 
  • Ich verschreibe keine Medikamente, Globulis oder Bachblüten. Im Fall von z.B. ADHS-Spektrumsstörungen verweise ich an erfahrene Kinder- und Jugendpsychiater*innen, die verantwortungsvoll beraten und, falls fachlich vertretbar, eine individuelle Pharmakotherapie anbieten.
  • Beim Thema Essstörungen wie Anorexie und Bulimie verweise ich auf die Beratungsstelle Kabera in Kassel mit ihrem Therapeutinnennetzwerk.
  • Ich stelle keine Krankschreibungen und Atteste zum Beispiel für schulische Fehlzeiten  aus.
  • Keine Gutachten für Schulassistenz und nach dem Transsexuellengesetz. 
  • Derzeit arbeite ich nicht mit neuen institutionellen Kooperationspartnern wie Jugendhilfeeinrichtungen zusammen, sondern nur mit denjenigen, mit denen in letzter Zeit eine Zusammenarbeit bestand.
  • Aktuell biete ich keine Praktika, Fortbildungen und keine Supervision an.

Wie geht es los, wie geht es weiter?

Mein Sekretariat nimmt telefonisch ihre Kontaktdaten und das aktuelle Anliegen auf. Sie kommen auf die Warteliste für mein Basisangebot von bis zu fünf Terminen.

In diesem Angebot haben wir Zeit, ein psychodiagnostisches Screening durchführen. Sie beginnen frühzeitig, kleine Lösungsschritte auf Basis ihrer bisherigen Ansätze zu entwickeln. Das Basisangebot schließt mit  Empfehlungen zum selbstverantwortlichen weiteren Vorgehen ab. Gerne können wir einen Wiedervorstellungstermin vereinbaren, um ihren Prozess zu evaluieren. Falls eine weitere Zusammenarbeit erwünscht und notwendig sein sollte sprechen wir über die Möglichkeiten einer weiteren psychotherapeutischen Behandlung. Die Kontigentschritte sind 15-30 Stunden für Kurzzeit- und 75 Stunden für Langbehandlungen, inklusive der Stunden für Bezugspersonen.

Jochen Krämer

Vorbereitung auf das Erstgespräch

Vor dem Erstgespräch können sie sich den Fragebogen für Eltern und Kinder ausdrucken und ausgefüllt zum Termin mitbringen.

Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr dürfen selbstständig Termine ausmachen. Bei jüngeren Menschen ist die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Meist beginnen wir mit einem Eltern oder Familiengespräch.

Zu jedem Quartal ist die Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen nötig. Sie benötigen keine ärztliche Überweisung.

Fragebögen und Formulare